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GRIN Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG A1005967665
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Financial Accounting and Auditing - Prof. Dr. Axel Haller), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. November 2007 wurde nach mehrfachen Ankündigungen der Referentenentwurf zum neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Dieser beinhaltet bedeutende Änderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB, welche Annäherungen der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS und US-GAAP) bringen sollen. Besonders bei der bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten werden grundlegende Modifikationen vorgenommen: Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente müssen künftig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies führt bereits zum Ausweis nur realisierbarer Gewinne und der Aushebelung einiger essentieller Prinzipien des HGB. In der vorliegenden Arbeit werden die Neuerungen des BilMoG im Bereich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten untersucht. Aufgrund der Komplexität des Themas erfolgt dabei eine Beschränkung auf die durch den Referentenentwurf des BilMoG besonders hervorgestellten "zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente" und die Bilanzierung dieser im Einzelabschluss von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Zunächst gibt Kapitel 2 einen kurzen Überblick über das BilMoG. Anschließend befasst sich Kapitel 3, nach einer Definition des Begriffs "Finanzinstrumente", speziell mit den Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangsangaben von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten. Unterschieden wird hier jeweils zwischen den aktuell gültigen Regelungen des HGB, den Neuerungen durch das BilMoG und den korrespondierenden Vorschriften der IFRS. In Kapitel 4 wird auf in der Literatur diskutierte Kritikpunkte am BilMoG und auf mögliche Auswirkungen auf die Steuerbilanz eingegangen. Kapitel 5 enthält zum Abschluss eine Zusammenfassung und einen kurzen Ausblick.
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Stekovics, Janos János Stekovics, Sachbücher von Volker Hofmann
Die autobiografischen Erinnerungen von Prof. Dr. Volker Hofmann bieten einen tiefen Einblick in ein Leben, das von den Herausforderungen und Umbrüchen dreier Gesellschaftsordnungen geprägt ist. Geboren in Dresden während der Nazizeit, beschreibt Hofmann eindrucksvoll seine Erlebnisse während der Bombardierung der Stadt und die Enge der sozialistischen Diktatur, die ihn während seines Studiums in Leipzig und seiner ärztlichen Tätigkeit in Mitteldeutschland umgab. Seine Leidenschaft für die Kinderchirurgie führte ihn in ein kirchliches Krankenhaus in Halle, wo er bedeutende Beiträge zu seinem Fachgebiet leistete. Mit der Veröffentlichung seines Lehrbuchs zur Ultraschalldiagnostik im Kindesalter wurde er zu einem Vordenker und Impulsgeber. Hofmanns Lebensgeschichte ist nicht nur ein faszinierendes Zeitdokument, sondern auch eine inspirierende Erzählung über Mut, Fantasie und die Suche nach einem erfüllten Leben. Seine Philosophie, sich von äusseren Umständen nicht entmutigen zu lassen, zieht sich durch seine Erinnerungen und macht dieses Buch zu einer spannenden Lektüre.
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GRIN Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Financial Accounting and Auditing - Prof. Dr. Axel Haller), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. November 2007 wurde nach mehrfachen Ankündigungen der Referentenentwurf zum neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Dieser beinhaltet bedeutende Änderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB, welche Annäherungen der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS und US-GAAP) bringen sollen. Besonders bei der bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten werden grundlegende Modifikationen vorgenommen: Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente müssen künftig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies führt bereits zum Ausweis nur realisierbarer Gewinne und der Aushebelung einiger essentieller Prinzipien des HGB. In der vorliegenden Arbeit werden die Neuerungen des BilMoG im Bereich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten untersucht. Aufgrund der Komplexität des Themas erfolgt dabei eine Beschränkung auf die durch den Referentenentwurf des BilMoG besonders hervorgestellten "zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente" und die Bilanzierung dieser im Einzelabschluss von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Zunächst gibt Kapitel 2 einen kurzen Überblick über das BilMoG. Anschließend befasst sich Kapitel 3, nach einer Definition des Begriffs "Finanzinstrumente", speziell mit den Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangsangaben von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten. Unterschieden wird hier jeweils zwischen den aktuell gültigen Regelungen des HGB, den Neuerungen durch das BilMoG und den korrespondierenden Vorschriften der IFRS. In Kapitel 4 wird auf in der Literatur diskutierte Kritikpunkte am BilMoG und auf mögliche Auswirkungen auf die Steuerbilanz eingegangen. Kapitel 5 enthält zum Abschluss eine Zusammenfassung und einen kurzen Ausblick.
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Nomos Betriebsverfassungsgesetz A1075194371
Der Düwell – das Markenzeichen für die Praxis Die Rechtsprechung aller Instanzen orientiert sich am „HK-BetrVG". Der Handkommentar garantiert Aktualität, Prägnanz und Verständlichkeit – und das auf gesichertem wissenschaftlichem Niveau. Der HK bringt die Themen verständlich auf den Punkt, mit zusätzlichen neuen Schwerpunkten: Mitbestimmung bei Kurzarbeit, Personalabbau und Arbeitszeiterfassung Organisation digitaler Betriebsratssitzungen Elektronischer Abschluss von Betriebsvereinbarungen Anwendung von KI und Datenschutz Kündigungsschutz bei Wahlinitiativen und Betriebsratsgründung Homeoffice, mobiles Arbeiten, Crowd-Working und Plattformarbeit Weiterbildung im Transformationsprozess und das neue Qualifizierungsgeld Die 7. Auflage erscheint rechtzeitig vor den Betriebsratswahlen. Topaktuell u.a. berücksichtigt: Zweites Änderungsgesetz zum BetrVG mit den neuen Regeln für faire Entgeltbemessung für Betriebsräte Viertes Bürokratieentlastungsgesetz mit dessen Auswirkungen auf Betrieb und Belegschaft Neue Aufgaben für den Betriebsrat durch Lieferkettensorgfaltspflichten- und Hinweisgeberschutzgesetz Erste Rechtsprechung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat nach § 79a BetrVG, zur Mitbestimmung bei Einsatz von KI und Remote Working Neue Grundsatzentscheidungen des BAG, z.B. zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Betriebsrat oder zur Übernahme von Anwaltskosten des Betriebsrats Brandaktuell die BAG Entscheidung zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur Auswertung von mehr als 20 neuen Entscheidungen zur Anrufung der Einigungsstellen und der Anfechtung ihrer Entscheidungen Besonderes Plus Die Wahlordnung, das Europäische Betriebsräte-Gesetz (EBRG) sowie das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sind separat kommentiert. Besonders hilfreich sind die Erläuterungen für die im Betriebsverfassungsrecht tätigen Verfahrensbevollmächtigten zu Gebühren und Rechtsanwaltsvergütung: Eine Hilfestellung bei jeder kommentierten Vorschrift! Exzellenz Herausgeber, Autorinnen und Autoren bringen ihre ganze Erfahrung aus langjähriger Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein: RA Dr. jur. David Albrecht, Berlin Michael Georg Bendix, Universität Leipzig Prof. Dr. Burkard Boemke, Universität Leipzig Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Wuppertal Prof. Dr. Christiane Brors, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg RA Holger Dahl, Konfliktmanagement GmbH, Königstein Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz Karsten Haase, Rechtsanwalt, Düsseldorf, Lehrbeauftragter für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB Bundesvorstand a.D., Ottersberg/b. Bremen Prof. Dr. Daniel Matthias Klocke, LL.M. oec., Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Dr. Thomas Kreuder, Rechtsanwalt und Bereichsleiter Recht, Patente und Compliance, Bad Homburg v.d.H. Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Düsseldorf Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg v.d.H. Dr. Till Sachadae, stellvertretender Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Berlin Marc-Oliver Schulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nürnberg Dr. Christine Schulze-Doll, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Berlin-Brandenburg Dr. Sebastian Sick, LL.M. Eur., Rechtsanwalt, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Frank Siebens, Referatsleiter Individualarbeitsrecht und angrenzende Rechtgebiete, DGB Bundesvorstand, Berlin Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt, Köln Dr. Martin Wolmerath, Rechtsanwalt, Hamm, Vertretungsprofessor an der Fachhochschule Dortmund
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Nomos Betriebsverfassungsgesetz
Der Düwell – das Markenzeichen für die Praxis Die Rechtsprechung aller Instanzen orientiert sich am „HK-BetrVG". Der Handkommentar garantiert Aktualität, Prägnanz und Verständlichkeit – und das auf gesichertem wissenschaftlichem Niveau. Der HK bringt die Themen verständlich auf den Punkt, mit zusätzlichen neuen Schwerpunkten: Mitbestimmung bei Kurzarbeit, Personalabbau und Arbeitszeiterfassung Organisation digitaler Betriebsratssitzungen Elektronischer Abschluss von Betriebsvereinbarungen Anwendung von KI und Datenschutz Kündigungsschutz bei Wahlinitiativen und Betriebsratsgründung Homeoffice, mobiles Arbeiten, Crowd-Working und Plattformarbeit Weiterbildung im Transformationsprozess und das neue Qualifizierungsgeld Die 7. Auflage erscheint rechtzeitig vor den Betriebsratswahlen. Topaktuell u.a. berücksichtigt: Zweites Änderungsgesetz zum BetrVG mit den neuen Regeln für faire Entgeltbemessung für Betriebsräte Viertes Bürokratieentlastungsgesetz mit dessen Auswirkungen auf Betrieb und Belegschaft Neue Aufgaben für den Betriebsrat durch Lieferkettensorgfaltspflichten- und Hinweisgeberschutzgesetz Erste Rechtsprechung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat nach § 79a BetrVG, zur Mitbestimmung bei Einsatz von KI und Remote Working Neue Grundsatzentscheidungen des BAG, z.B. zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Betriebsrat oder zur Übernahme von Anwaltskosten des Betriebsrats Brandaktuell die BAG Entscheidung zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur Auswertung von mehr als 20 neuen Entscheidungen zur Anrufung der Einigungsstellen und der Anfechtung ihrer Entscheidungen Besonderes Plus Die Wahlordnung, das Europäische Betriebsräte-Gesetz (EBRG) sowie das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sind separat kommentiert. Besonders hilfreich sind die Erläuterungen für die im Betriebsverfassungsrecht tätigen Verfahrensbevollmächtigten zu Gebühren und Rechtsanwaltsvergütung: Eine Hilfestellung bei jeder kommentierten Vorschrift! Exzellenz Herausgeber, Autorinnen und Autoren bringen ihre ganze Erfahrung aus langjähriger Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein: RA Dr. jur. David Albrecht, Berlin | Michael Georg Bendix, Universität Leipzig | Prof. Dr. Burkard Boemke, Universität Leipzig | Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Wuppertal | Prof. Dr. Christiane Brors, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg | RA Holger Dahl, Konfliktmanagement GmbH, Königstein | Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Karsten Haase, Rechtsanwalt, Düsseldorf, Lehrbeauftragter für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf | Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB Bundesvorstand a.D., Ottersberg/b. Bremen | Prof. Dr. Daniel Matthias Klocke, LL.M. oec., Johannes-Gutenberg-Universität Mainz | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Dr. Thomas Kreuder, Rechtsanwalt und Bereichsleiter Recht, Patente und Compliance, Bad Homburg v.d.H. | Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Düsseldorf | Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg v.d.H. | Dr. Till Sachadae, stellvertretender Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Berlin | Marc-Oliver Schulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nürnberg | Dr. Christine Schulze-Doll, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Berlin-Brandenburg | Dr. Sebastian Sick, LL.M. Eur., Rechtsanwalt, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf | Frank Siebens, Referatsleiter Individualarbeitsrecht und angrenzende Rechtgebiete, DGB Bundesvorstand, Berlin | Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt, Köln | Dr. Martin Wolmerath, Rechtsanwalt, Hamm, Vertretungsprofessor an der Fachhoch
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BRAWA 50795 H0 Reisezugwagen Bmh DB, Ep. V BRAWA50795
50 80 21-11 020-2Vorbildgerechte Nachbildung der DrehgestelleVorbildgerechte InneneinrichtungBedruckte FensterrahmenGummiwulst am Übergang gefedertNachbildung der Luftheizung am WagenbodenFrei stehende GriffstangenLänge über Puffer: 303 mmInneneinrichtung: eingebautInnenbeleuchtung: vorbereitet für BRAWA-Best.-Nr. 2212Kurzkupplungskinematik: eingebautAC Radsatztausch: möglichAC Radsatz: BRAWA-Bestell-Nr. 2187AC Schleifer: BRAWA-Best.-Nr. 2222Verschiedene Änderungen, insbesondere an den WC-Anlagen führten später zu diversen Unterbauarten. Die erste Strecke auf denen die neuen Wagen zum Einsatz kam, war die als RegionalSchnellBahn (RSB) deklarierte Linie Leipzig-Chemnitz. Als Triebfahrzeug kam hier die BR 232 zum Einsatz. Mit fortschreitenden Stilllegungen bei der DR und Ersatz durch Triebwagen kamen die Wagen auch zu Dienststellen in den alten Bundesländern. Meist erfolgte der Einsatz mit den ab 1995 umgebauten Steuerwagen der Gattung Bybdzf 482 im Wendezugdienst mit ZWS. Im ehemaligen DR-Gebiet nutzte man hierzu insbesondere die BR 112, 143, 219 und 234. Sehr viele wurden von der Ungarischen Staatsbahn übernommen. Bei der DB AG ist Eisenach-Halle eine der letzten Strecken, auf denen die „langen Halberstädter“ zum Einsatz kommen.
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BRAWA 50796 H0 Reisezugwagen Bmh, DB, Ep. V BRAWA50796
50 80 21-11 015-2Vorbildgerechte Nachbildung der DrehgestelleVorbildgerechte InneneinrichtungBedruckte FensterrahmenGummiwulst am Übergang gefedertNachbildung der Luftheizung am WagenbodenFrei stehende GriffstangenLänge über Puffer: 303 mmInneneinrichtung: eingebautInnenbeleuchtung: vorbereitet für BRAWA-Best.-Nr. 2212Kurzkupplungskinematik: eingebautAC Radsatztausch: möglichAC Radsatz: BRAWA-Bestell-Nr. 2187AC Schleifer: BRAWA-Best.-Nr. 2222Verschiedene Änderungen, insbesondere an den WC-Anlagen führten später zu diversen Unterbauarten. Die erste Strecke auf denen die neuen Wagen zum Einsatz kam, war die als RegionalSchnellBahn (RSB) deklarierte Linie Leipzig-Chemnitz. Als Triebfahrzeug kam hier die BR 232 zum Einsatz. Mit fortschreitenden Stilllegungen bei der DR und Ersatz durch Triebwagen kamen die Wagen auch zu Dienststellen in den alten Bundesländern. Meist erfolgte der Einsatz mit den ab 1995 umgebauten Steuerwagen der Gattung Bybdzf 482 im Wendezugdienst mit ZWS. Im ehemaligen DR-Gebiet nutzte man hierzu insbesondere die BR 112, 143, 219 und 234. Sehr viele wurden von der Ungarischen Staatsbahn übernommen. Bei der DB AG ist Eisenach-Halle eine der letzten Strecken, auf denen die „langen Halberstädter“ zum Einsatz kommen.
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Vahlen, Franz Modernes Agrarmanagement A1071586568
Gemäß dem Motto Nichts ist praktischer als eine gute Theorie geht es in diesem Lehrbuch darum, Studierende und Praktiker beim Erwerb analytischer Fähigkeiten und einer problemlösungsorientierten Methodenkompetenz zu unterstützen. Für die Unternehmen der Agrarwirtschaft sind insbesondere der Wettbewerbsdruck und das unternehmerische Risiko angestiegen. Das vorliegende Lehrbuch trägt diesen Entwicklungen durch die Fokussierung auf die praktische unternehmerische Entscheidungsunterstützung bei sich laufend verändernden Rahmenbedingungen Rechnung. Betriebswirtschaftliche Nachrichten für die Landwirtschaft Es schafft zum einen das theoretisch-konzeptionelle Verständnis für die grundlegenden ökonomischen Strukturen der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungsanlässe. Zum anderen vermittelt es das handwerkliche Können im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten, über das Manager in einer unsicheren Unternehmensumwelt verfügen müssen, um erfolgreiche Entscheidungen fällen zu können. Aus dem Inhalt: Grundlagen und Ziele unternehmerischen Entscheidens Kontrolle und Analyse Produktionstheorie Produktionsprogrammplanung Investitionsplanung und Finanzierung Risikomanagement Bewertung und Taxation Unternehmensethik Über die Autoren: Prof. Dr. Oliver Mußhoff leitet den Arbeitsbereich Landwirtschaftliche Betriebslehre am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung der Georg-August-Universität Göttingen. Prof. Dr. Norbert Hirschauer leitet den Arbeitsbereich Unternehmensführung im Agribusiness am Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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Vahlen, Franz Modernes Agrarmanagement
Gemäß dem Motto Nichts ist praktischer als eine gute Theorie geht es in diesem Lehrbuch darum, Studierende und Praktiker beim Erwerb analytischer Fähigkeiten und einer problemlösungsorientierten Methodenkompetenz zu unterstützen. Für die Unternehmen der Agrarwirtschaft sind insbesondere der Wettbewerbsdruck und das unternehmerische Risiko angestiegen. Das vorliegende Lehrbuch trägt diesen Entwicklungen durch die Fokussierung auf die praktische unternehmerische Entscheidungsunterstützung bei sich laufend verändernden Rahmenbedingungen Rechnung. Betriebswirtschaftliche Nachrichten für die Landwirtschaft Es schafft zum einen das theoretisch-konzeptionelle Verständnis für die grundlegenden ökonomischen Strukturen der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungsanlässe. Zum anderen vermittelt es das handwerkliche Können im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten, über das Manager in einer unsicheren Unternehmensumwelt verfügen müssen, um erfolgreiche Entscheidungen fällen zu können. Aus dem Inhalt: Grundlagen und Ziele unternehmerischen Entscheidens Kontrolle und Analyse Produktionstheorie Produktionsprogrammplanung Investitionsplanung und Finanzierung Risikomanagement Bewertung und Taxation Unternehmensethik Über die Autoren: Prof. Dr. Oliver Mußhoff leitet den Arbeitsbereich Landwirtschaftliche Betriebslehre am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung der Georg-August-Universität Göttingen. Prof. Dr. Norbert Hirschauer leitet den Arbeitsbereich Unternehmensführung im Agribusiness am Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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OTTO Modernes Agrarmanagement / Oliver Musshoff, Norbert Hirschauer
Gemäß dem Motto Nichts ist praktischer als eine gute Theorie geht es in diesem Lehrbuch darum, Studierende und Praktiker beim Erwerb analytischer Fähigkeiten und einer problemlösungsorientierten Methodenkompetenz zu unterstützen. Für die Unternehmen der Agrarwirtschaft sind insbesondere der Wettbewerbsdruck und das unternehmerische Risiko angestiegen. Das vorliegende Lehrbuch trägt diesen Entwicklungen durch die Fokussierung auf die praktische unternehmerische Entscheidungsunterstützung bei sich laufend verändernden Rahmenbedingungen Rechnung. Betriebswirtschaftliche Nachrichten für die Landwirtschaft Es schafft zum einen das theoretisch-konzeptionelle Verständnis für die grundlegenden ökonomischen Strukturen der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungsanlässe. Zum anderen vermittelt es das handwerkliche Können im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Analyse- und Planungsinstrumenten, über das Manager in einer unsicheren Unternehmensumwelt verfügen müssen, um erfolgreiche Entscheidungen fällen zu können. Aus dem Inhalt: Grundlagen und Ziele unternehmerischen Entscheidens Kontrolle und Analyse Produktionstheorie Produktionsprogrammplanung Investitionsplanung und Finanzierung Risikomanagement Bewertung und Taxation Unternehmensethik Über die Autoren: Prof. Dr. Oliver Mußhoff leitet den Arbeitsbereich Landwirtschaftliche Betriebslehre am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung der Georg-August-Universität Göttingen. Prof. Dr. Norbert Hirschauer leitet den Arbeitsbereich Unternehmensführung im Agribusiness am Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler Die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach dem Außensteuergesetz A1010619854
Missbrauchsvorschriften kommt im Internationalen Steuerrecht überragende Bedeutung zu. Nicht nur international agierende Unternehmen, sondern auch Privatpersonen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, die steuerlichen Implikationen von Missbrauchsvorschriften bei der Steuerplanung zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer in der Rechtsanwendung nicht selten zu Missverständnissen Anlass gebenden Abfassung stellen Missbrauchsvorschriften eine der zentralen Unwägbarkeiten für die grenzüberschreitende Steuerplanung dar. Im Vergleich zum rein nationalen Sachverhalt sehen sich die grenzüberschreitend tätigen Steuerpflichtigen damit einem erhöhten steuerlichen Risikopotential ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund untersucht Kay Alexander Schulz, dessen Arbeit von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Dissertation angenommen wurde, mit der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen einen speziellen und bislang vergleichsweise wenig beachteten Themenkomplex des Außensteuerrechts. Dabei beleuchtet er insbesondere systematische, europarechtliche und verfassungsrechtliche Fragestellungen und arbeitet in diesem Zusammenhang zahlreiche Verwerfungen heraus. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und unter Hinzuziehung von Ergebnissen eines Ländervergleichs entwirft Kay Alexander Schulz darüber hinaus einen konkreten Vorschlag für die Neuordnung der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen. Der Nutzen der vorliegenden Untersuchung liegt damit nicht nur in der Aufdeckung von systematischen Schwächen des geltenden positiven Rechts, sondern auch in der Befruchtung der sich abzeichnenden Debatte um eine Reform des Außensteuerrechts. Prof. Dr. Gerhard Kraft VII Vorwort Die vorliegende Arbeit wurdevon der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Wintersemester 2009/2010 als Dissertation angenommen. Besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Gerhard Kraft für seine stets wertvollen Anregungen und die hervorragende Betreuung während des gesamten Dissertationsvorhabens.
3 - 5 Tagen
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Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler Die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach dem Außensteuergesetz
Missbrauchsvorschriften kommt im Internationalen Steuerrecht überragende Bedeutung zu. Nicht nur international agierende Unternehmen, sondern auch Privatpersonen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, die steuerlichen Implikationen von Missbrauchsvorschriften bei der Steuerplanung zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer in der Rechtsanwendung nicht selten zu Missverständnissen Anlass gebenden Abfassung stellen Missbrauchsvorschriften eine der zentralen Unwägbarkeiten für die grenzüberschreitende Steuerplanung dar. Im Vergleich zum rein nationalen Sachverhalt sehen sich die grenzüberschreitend tätigen Steuerpflichtigen damit einem erhöhten steuerlichen Risikopotential ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund untersucht Kay Alexander Schulz, dessen Arbeit von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Dissertation angenommen wurde, mit der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen einen speziellen und bislang vergleichsweise wenig beachteten Themenkomplex des Außensteuerrechts. Dabei beleuchtet er insbesondere systematische, europarechtliche und verfassungsrechtliche Fragestellungen und arbeitet in diesem Zusammenhang zahlreiche Verwerfungen heraus. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und unter Hinzuziehung von Ergebnissen eines Ländervergleichs entwirft Kay Alexander Schulz darüber hinaus einen konkreten Vorschlag für die Neuordnung der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen. Der Nutzen der vorliegenden Untersuchung liegt damit nicht nur in der Aufdeckung von systematischen Schwächen des geltenden positiven Rechts, sondern auch in der Befruchtung der sich abzeichnenden Debatte um eine Reform des Außensteuerrechts. Prof. Dr. Gerhard Kraft VII Vorwort Die vorliegende Arbeit wurdevon der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Wintersemester 2009/2010 als Dissertation angenommen. Besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Gerhard Kraft für seine stets wertvollen Anregungen und die hervorragende Betreuung während des gesamten Dissertationsvorhabens.
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BRAWA 50794 H0 Reisezugwagen Bmh, DB, Ep. V BRAWA50794
50 80 21-11 030-1Vorbildgerechte Nachbildung der DrehgestelleVorbildgerechte InneneinrichtungBedruckte FensterrahmenGummiwulst am Übergang gefedertNachbildung der Luftheizung am WagenbodenFrei stehende GriffstangenLänge über Puffer: 303 mmInneneinrichtung: eingebautInnenbeleuchtung: vorbereitet für BRAWA-Best.-Nr. 2212Kurzkupplungskinematik: eingebautAC Radsatztausch: möglichAC Radsatz: BRAWA-Bestell-Nr. 2187AC Schleifer: BRAWA-Best.-Nr. 2222Verschiedene Änderungen, insbesondere an den WC-Anlagen führten später zu diversen Unterbauarten. Die erste Strecke auf denen die neuen Wagen zum Einsatz kam, war die als RegionalSchnellBahn (RSB) deklarierte Linie Leipzig-Chemnitz. Als Triebfahrzeug kam hier die BR 232 zum Einsatz. Mit fortschreitenden Stilllegungen bei der DR und Ersatz durch Triebwagen kamen die Wagen auch zu Dienststellen in den alten Bundesländern. Meist erfolgte der Einsatz mit den ab 1995 umgebauten Steuerwagen der Gattung Bybdzf 482 im Wendezugdienst mit ZWS. Im ehemaligen DR-Gebiet nutzte man hierzu insbesondere die BR 112, 143, 219 und 234. Sehr viele wurden von der Ungarischen Staatsbahn übernommen. Bei der DB AG ist Eisenach-Halle eine der letzten Strecken, auf denen die „langen Halberstädter“ zum Einsatz kommen.
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De Gruyter Verhandlungen des Vierundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten A1058326350
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten (Erster Band.) -- I. Machten des Herrn Professor Dr. Georg Frommhold in Hreifswald über die Frage: Wie sind das Anerbenrecht und die sonstigen Rechtsverhältnisse bei Renten- und Ansiedelungsgütern zu gestalten? -- II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Ehrenberg in Göttingen über die Frage: Welche Stellung ist in dem zu erwartenden Versicherungsgesetze den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu gewähren? -- III. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrath Dr. Stenglein in Leipzig über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Franz von Liszt in Halle a. S. über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß -- V. Gutachten des Herrn Amtsrichters und Professors Dr. Eonrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich ein Versilch der Deportation nach den Colonien als Strafe -- VI. Gutachten des Herrn Dr. Hugo Neumann, Rechtsanwalt am Kammergericht in Berlin über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen -- Front matter 2 -- Inhalt 2 -- Gutachten (Zweiter Band.) -- VII. Gutachten des Herrn Amtsrichter und Prof. Dr. jur. Conrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung -- VIII. Gutachten des Herrn Professor Max Weber in Heidelberg über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung eines Heimstättenrechtes, insbesondere zum Schutz des kleinen Grundbesitzes, gegen Zwangsvollstreckung -- IX. Gutachten des Herrn Professor Dr. W. v. Seeler zu Kiew über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen -- X. Gutachten des Herrn Regierungsrath Dr. Fritz Freund zu Coblenz über die Frage: „Empfiehlt sich ein Versuch der Deportation nach den Colonien als Strafe" und „Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung?" -- XI. Gutachten des Herrn Professor Lammasch in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden -- XII. Gutachten des Herrn Privatdocenten Dr. Friedrich Tezner zu Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung des Gewerbes der Grundund Hypothekenmakler? und auf welcher Grundlage -- XIII. Gutachten des Herrn Staatsanwaltstellvertreters Dr. Hugo Hoegel in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden -- XIV. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Emil Koffka in Berlin über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine im letzten Termine weggebliebene Partei Alles das ignoriren muß, was sie in früheren Terminen vorgebracht hat, oder die Bestimmung des § 399 der Oesterreichischen Civilproceßordnung, welche in diesem Falle Vollversäumniß nicht annimmt, innerlich gerechtfertigt -- XV. Gutachten des Herrn Justizrath Dr. Eckels aus Göttingen über die Frage: Empfiehlt es sich zwecks Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe den Bauhandwerkern wegen ihrer Ansprüche gegen die Bauherren eine bevorzugte Hypothek am Vaugrundstück einzuräumen oder die Bauherren einer durch eine communale Behörde auszuübenden polizeilichen Controls zu unterstellen -- XVI. Gutachten des Privatdocenten Herrn Dr. Hans Sperl in Graz über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine vom letzten T
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De Gruyter Verhandlungen des Vierundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten (Erster Band.) -- I. Machten des Herrn Professor Dr. Georg Frommhold in Hreifswald über die Frage: Wie sind das Anerbenrecht und die sonstigen Rechtsverhältnisse bei Renten- und Ansiedelungsgütern zu gestalten? -- II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Ehrenberg in Göttingen über die Frage: Welche Stellung ist in dem zu erwartenden Versicherungsgesetze den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu gewähren? -- III. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrath Dr. Stenglein in Leipzig über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Franz von Liszt in Halle a. S. über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß -- V. Gutachten des Herrn Amtsrichters und Professors Dr. Eonrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich ein Versilch der Deportation nach den Colonien als Strafe -- VI. Gutachten des Herrn Dr. Hugo Neumann, Rechtsanwalt am Kammergericht in Berlin über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen -- Front matter 2 -- Inhalt 2 -- Gutachten (Zweiter Band.) -- VII. Gutachten des Herrn Amtsrichter und Prof. Dr. jur. Conrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung -- VIII. Gutachten des Herrn Professor Max Weber in Heidelberg über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung eines Heimstättenrechtes, insbesondere zum Schutz des kleinen Grundbesitzes, gegen Zwangsvollstreckung -- IX. Gutachten des Herrn Professor Dr. W. v. Seeler zu Kiew über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen -- X. Gutachten des Herrn Regierungsrath Dr. Fritz Freund zu Coblenz über die Frage: „Empfiehlt sich ein Versuch der Deportation nach den Colonien als Strafe" und „Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung?" -- XI. Gutachten des Herrn Professor Lammasch in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden -- XII. Gutachten des Herrn Privatdocenten Dr. Friedrich Tezner zu Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung des Gewerbes der Grundund Hypothekenmakler? und auf welcher Grundlage -- XIII. Gutachten des Herrn Staatsanwaltstellvertreters Dr. Hugo Hoegel in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden -- XIV. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Emil Koffka in Berlin über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine im letzten Termine weggebliebene Partei Alles das ignoriren muß, was sie in früheren Terminen vorgebracht hat, oder die Bestimmung des § 399 der Oesterreichischen Civilproceßordnung, welche in diesem Falle Vollversäumniß nicht annimmt, innerlich gerechtfertigt -- XV. Gutachten des Herrn Justizrath Dr. Eckels aus Göttingen über die Frage: Empfiehlt es sich zwecks Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe den Bauhandwerkern wegen ihrer Ansprüche gegen die Bauherren eine bevorzugte Hypothek am Vaugrundstück einzuräumen oder die Bauherren einer durch eine communale Behörde auszuübenden polizeilichen Controls zu unterstellen -- XVI. Gutachten des Privatdocenten Herrn Dr. Hans Sperl in Graz über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine vom letzten T
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De Gruyter Verhandlungen des Einunddreißigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten -- XI. Gutachten des Herrn Hofrats Dr. C. S. Grünhut, ord. Professor an der Universität in Wien über die Frage: Welche Grundsätze des deutschen Aktienrechts werden bei der Kodifizierung des österreichischen Aktienrecht- zu berücksichtigen sein? -- XII. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Victor Niemeyer in Essen über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des gellenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Hans Sperl in Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsassessors Dr. Stübden, Direktor der Deutschen Pfandbriefanstalt in Posen über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechts ausreichend oder erscheint — und in welchem Sinne — eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten -- XV. Gutachten des Herrn Gefängnisdirektors Dr. med. Paul Pollitz in Düsseldorf über die Frage: Die Sicherungsmaßregeln nach dem Entwurf zu einem deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch -- XVI. Gutachten des Herrn Privat-Dogenten Dr. Karl Pribram in Wien über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechtes ausreichend oder erscheint — und in welchem Sinne — eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten? -- XVII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Eugen Ehrlich in Czernowitz über die Frage: Was kann geschehen, um bei der Ausbildung (vor oder nach Abschlutz des Universitätsstudiums) das Verständnis des Juristen für psychologische, wirtschaftliche und soziologische Fragen in erhöhtem Maße zu fördern -- XVIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrats Dr. Neukamp in Leipzig über die Frage: Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6. März 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen -- XIX. Gutachten des Herrn Prof. vr.A. Köhler in München über die Frage: Die Besserungs- und Sicherungsmaßregeln nach dem Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch -- XX. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsprasidenten Dr. August Ritter von Pitreich, Exzellenz, in Graz über die Frage Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6 Marz 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen? -- XXI. Gutachten des Herrn Geh. Juftizrats Professor Dr. August Finger in Halle a. d. S. über die Frage: Ist die Todesstrafe im künftigen deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch beizubehalten -- XXII. Gutachten des Herrn Kammergerichtsrat Dr. Pape in Berlin-Wilmersdorf über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechts Lurch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haltung für Schäden, die durch Errichtung, Bestand und Betrieb elektrischer Starkstromanlagen und Fernleitungen verursacht werden? -- XXIII. Gutachten von Herrn Justizrat Dr. Oberneck in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine Änderung de- im Deutschen Reich und in Österreich geltenden Rechts betr., die aus Anlaß einer Grundstücksveraußerung stattfindenden Übernahme einer durch Hypothek gesicherten Forderung durch den Grundstückserwerber? -- XXIV. Gutachten des
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Bremen University Press Vorlesungen über die Vektorenrechnung
Dr. Eugen Jahnke, geboren am 30. November 1861, studierte Mathematik und Physik in Berlin und legte dort 1886 sein Staatsexamen ab. 1889 promovierte er in Halle an der Saale. Danach wurde er Lehrer und Professor in Berlin, 1919 wurde er Rektor der TH Berlin. Heute ist er hauptsächlich für seine Funktionentafeln bekannt. Während seiner Laufbahn beschäftigte er sich viel mit den Fragen der mathematischen Pädagogik, was ihm bezüglich des Unterrichts große Verdienste einbrachte. Seine "Vorlesungen über die Vektorenrechnung" schlossen sich seiner Beschäftigung mit den Methoden der Graßmannschen Ausdehnungslehre an. Er hielt sie in der Zeit von 1902 bis 1905 vor einem Auditorium, das aus Studenten der Hochschule und der Universität, sowie aus Oberlehrern und Ingenieuren bestand. Dies ist ein sorgfältig überarbeiteter Nachdruck der Originalausgabe von 1905.
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Nomos Von Campus- bis Industrieliteratur
Die Belletristik hatte in der DDR die Funktion einer Ersatzöffentlichkeit übernommen, da die Massenmedien diese nicht herstellten. Das gilt auch für die Literatur, die im Wissenschaftsbetrieb und -milieu spielt, ein Segment von rund 150 Texten. Der Band erschließt dieses Segment. Damit wird zum einen das Thema „Wissenschaft in der DDR“ über die einschlägige Belletristik aufbereitet. Zum anderen wird exemplarisch verdeutlicht, welche Informationschancen die DDR-Belletristik für die zeitgeschichtliche Forschung bietet – Informationschancen, die bislang ungenutzt geblieben sind. Peer Pasternack kann dabei auf rund 25 Studien zur Wissenschafts- und Bildungsgeschichte der DDR zurückgreifen, die er seit den 1990er Jahren realisiert hat. Peer Pasternack, Prof. Dr., ist Sozialwissenschaftler, Zeithistoriker und Direktor des Instituts für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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Stockwärter Verlag ... auf die Pauke ihr Affen A1062576361
Die Mutter, A. Margot Skorupa, malte vor 50 Jahren diese anmutigen und lustigen Affenbilder. Sie war in Halle (Saale) eine ehemalige Volkskunstschaffende. Ihre Tochter, Ingrid U. Skorupa, war so begeistert von den Schimpansen, dass sie im Alter von 16 Jahren, passend zu dieser Bilderserie, eine fantasievolle, kleine Geschichte schrieb. Als Ärztin, Dr. med. Ingrid U. Stockmann, ließ sie 2014 das Gemeinschaftswerk zur Freude ihrer Mutter in einem Verlag veröffentlichen. Margot Skorupa war glücklich, als sie ihr Buch bei der Leipziger Buchmesse in ihren Händen halten konnte. Die hier vorliegende zweite Auflage wurde nunmehr von ihrem ältesten Enkelsohn, Bernd Stockmann, zugleich Sohn der Buchautorin - in seinem Stockwärter Verlag - 2021 verlegt.
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Stockwärter Verlag ... auf die Pauke ihr Affen A1062576361
Die Mutter, A. Margot Skorupa, malte vor 50 Jahren diese anmutigen und lustigen Affenbilder. Sie war in Halle (Saale) eine ehemalige Volkskunstschaffende. Ihre Tochter, Ingrid U. Skorupa, war so begeistert von den Schimpansen, dass sie im Alter von 16 Jahren, passend zu dieser Bilderserie, eine fantasievolle, kleine Geschichte schrieb. Als Ärztin, Dr. med. Ingrid U. Stockmann, ließ sie 2014 das Gemeinschaftswerk zur Freude ihrer Mutter in einem Verlag veröffentlichen. Margot Skorupa war glücklich, als sie ihr Buch bei der Leipziger Buchmesse in ihren Händen halten konnte. Die hier vorliegende zweite Auflage wurde nunmehr von ihrem ältesten Enkelsohn, Bernd Stockmann, zugleich Sohn der Buchautorin - in seinem Stockwärter Verlag - 2021 verlegt.
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Dark Duck Audio Tödliche Vorfreude A1079790681
Während sich Sherlock Holmes und Dr. Watson in der Baker Street auf ein friedliches Weihnachtsfest freuen, reißt ein verzweifelter Klient sie aus ihrer Behaglichkeit. Auf dem verschneiten Landsitz Oakwood Hall hat sich eine unfassbare Tragödie ereignet.Die wohlhabende Tante Agatha wurde tot aufgefunden – ausgerechnet im "Blauen Saal", dem festlich geschmückten Weihnachtszimmer der Familie. Der Tatort gleicht einem unmöglichen Rätsel: Die Tür war von innen verriegelt, die Fenster verschlossen, der Kamin unpassierbar. Kein Täter, keine Waffe, kein Ausweg.Abgeschnitten durch einen eisigen Sturm, tauchen Holmes und Watson tief in die Abgründe einer zerrütteten Adelsfamilie ein. Zwischen Gier, Verzweiflung und dunklen Geheimnissen beginnt ein mörderisches Kammerspiel, bei dem nichts so ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
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Nomos Von Campus- bis Industrieliteratur A1071595508
Die Belletristik hatte in der DDR die Funktion einer Ersatzöffentlichkeit übernommen, da die Massenmedien diese nicht herstellten. Das gilt auch für die Literatur, die im Wissenschaftsbetrieb und -milieu spielt, ein Segment von rund 150 Texten. Der Band erschließt dieses Segment. Damit wird zum einen das Thema „Wissenschaft in der DDR“ über die einschlägige Belletristik aufbereitet. Zum anderen wird exemplarisch verdeutlicht, welche Informationschancen die DDR-Belletristik für die zeitgeschichtliche Forschung bietet – Informationschancen, die bislang ungenutzt geblieben sind. Peer Pasternack kann dabei auf rund 25 Studien zur Wissenschafts- und Bildungsgeschichte der DDR zurückgreifen, die er seit den 1990er Jahren realisiert hat. Peer Pasternack, Prof. Dr., ist Sozialwissenschaftler, Zeithistoriker und Direktor des Instituts für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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Kohlhammer Handlexikon Autismus-Spektrum A1033886712
Autismus stand in den letzten Jahren im Mittelpunkt einer kontroversen interdisziplinären Diskussion. Neben den erweiterten Kriterien zur Diagnostizierung eines Autismus, der frühen Diagnostizierung im frühkindlichen Alter und verfeinerten Instrumenten zur Erfassung autistischer Verhaltensweisen prägte die Debatte zunehmend die Kritik an der Pathologisierung autistischen Verhaltens. Die Konsequenz dieser Entwicklung ist eine Vielzahl neuer Fach- und Schlüsselbegriffe sowie Neuinterpretationen bestehender Begriffe. Alle wesentlichen Schlüsselbegriffe, die in praktischer sowie theoretischer Hinsicht bedeutsam sind, greift das Buch auf und liefert damit eine solide wissenschaftliche Orientierungshilfe. Professor Dr. Georg Theunissen hat den Lehrstuhl für Geistigbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Autismus am Institut für Rehabilitationspädagogik der Universität Halle-Wittenberg. Die weiteren Herausgeber sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl.
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Transcript Verlag Umstrittene Solidarität, Fachbücher von Maren Schüll, Ralf Mayer, Alfred Schäfer
Ralf Mayer ist Professor für allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Kassel. Er forscht zu bildungs- und sozialphilosophischen sowie gesellschaftstheoretischen Fragestellungen, insbesondere zu Problemen und Praktiken im Verhältnis von Pädagogik und Politik. Alfred Schäfer war von 1993 bis 2017 Professor für systematische Erziehungswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seine Arbeitsschwerpunkte konzentrieren sich auf Fragen der Konzeption pädagogischer Theorien, auf die Analyse von Bildungsprozessen in unterschiedlichen sozialen Kontexten und auf Berührungspunkte zwischen pädagogischen und demokratietheoretischen Fragestellungen. Maren Schüll (Dr. phil.) ist akademische Rätin am Lehrstuhl für systematische Bildungswissenschaft der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Ihre bildungstheoretischen Forschungsschwerpunkte suchen die Auseinandersetzung mit kulturwissenschaftlichen und sozialphilosophischen Problemstellungen, unter anderem im Gefüge von Rhetorik, Politik und ästhetisch-kultureller Praxis.
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Bergmann, J F Intraokularer Fremdkörper und Metallose A1024601415
Die Mehrsprachigkeit des Symposions und die Tatsache, daB die Kontakte mit einigen unserer ausHindischen Autoren erheblichen Verzagerungen unterlagen, komplizierten die Arbeit der Herausgeber. Mit freundlicher Zustimmung der Autoren nahmen wir klein ere Textanderungen vor und erganzten eine Reihe von Manuskripten formal. Fur Mitarbeit bei Ubersetzungen sind wir zu Dank verpflichtet Frl. Monique Ribeau, Frau Judith Classen, den Herren Robert Morris, M.D., Birmingham/Alabama, Dr. med. Heinz-Dieter Jakumeit, Heinz-Georg Siegel und Hans-Gunther Weigelin. Wir danken den Sekretarinnen, die sich uber lange Zeit vielen Muhen unterzogen haben: Frl. Gerda Seidel, Frau Brigitte Furrutter, Frau Margrit Stubner und Frau Annemarie Huth. Ferner sind wir Herrn Heinz Prochazka, akad. Zeichner an der Univ.-Augenklinik Marburg, Herrn Dr. med. Malte Ziemssen und den beiden Fotografinnen der Kainer Klinik, Frl. Angela Peters und Frau lise Fischer fur mancherlei Hilfen, Frau Marlene Neubauer und Frau Dr. Maria Severin fur Beteiligung bei der Korrektur herzlich dankbar. Mit kleineren sprachlichen Mangeln mage man Nachsicht haben. Zahlreiche Autoren konnten sich nicht in ihrer Muttersprache auBern. Hier und bei der Uberarbeitung der Zusammenfassungen ware linguistische Perfektion nur zu einem Preise zu haben gewesen, den wir uns nicht leisten konnten. Mr. M. J. Roper-Hall, FRCS, Birmingham/England, danken wir besonders dafur, daB er freundlicherweise einige Manuskripte noch einmal durchgesehen hat.
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De Gruyter Verhandlungen des Einunddreißigsten Deutschen Juristentages – Gutachten A1058325183
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten -- XI. Gutachten des Herrn Hofrats Dr. C. S. Grünhut, ord. Professor an der Universität in Wien über die Frage: Welche Grundsätze des deutschen Aktienrechts werden bei der Kodifizierung des österreichischen Aktienrecht- zu berücksichtigen sein? -- XII. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Victor Niemeyer in Essen über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des gellenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Hans Sperl in Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsassessors Dr. Stübden, Direktor der Deutschen Pfandbriefanstalt in Posen über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechts ausreichend oder erscheint — und in welchem Sinne — eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten -- XV. Gutachten des Herrn Gefängnisdirektors Dr. med. Paul Pollitz in Düsseldorf über die Frage: Die Sicherungsmaßregeln nach dem Entwurf zu einem deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch -- XVI. Gutachten des Herrn Privat-Dogenten Dr. Karl Pribram in Wien über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechtes ausreichend oder erscheint — und in welchem Sinne — eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten? -- XVII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Eugen Ehrlich in Czernowitz über die Frage: Was kann geschehen, um bei der Ausbildung (vor oder nach Abschlutz des Universitätsstudiums) das Verständnis des Juristen für psychologische, wirtschaftliche und soziologische Fragen in erhöhtem Maße zu fördern -- XVIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrats Dr. Neukamp in Leipzig über die Frage: Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6. März 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen -- XIX. Gutachten des Herrn Prof. vr.A. Köhler in München über die Frage: Die Besserungs- und Sicherungsmaßregeln nach dem Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch -- XX. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsprasidenten Dr. August Ritter von Pitreich, Exzellenz, in Graz über die Frage Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6 Marz 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen? -- XXI. Gutachten des Herrn Geh. Juftizrats Professor Dr. August Finger in Halle a. d. S. über die Frage: Ist die Todesstrafe im künftigen deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch beizubehalten -- XXII. Gutachten des Herrn Kammergerichtsrat Dr. Pape in Berlin-Wilmersdorf über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechts Lurch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haltung für Schäden, die durch Errichtung, Bestand und Betrieb elektrischer Starkstromanlagen und Fernleitungen verursacht werden? -- XXIII. Gutachten von Herrn Justizrat Dr. Oberneck in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine Änderung de- im Deutschen Reich und in Österreich geltenden Rechts betr., die aus Anlaß einer Grundstücksveraußerung stattfindenden Übernahme einer durch Hypothek gesicherten Forderung durch den Grundstückserwerber? -- XXIV. Gutachten des
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GRIN Basketball im Schulunterricht. Einführung des Standwurfs in einer Unterstufenklasse A1050979429
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Sport - Theorie und Praxis der Sportarten, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Sportwissenschaft und Sport), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit der Einführung der Sportart Basketball in den Sportunterricht einer Unterstufenklasse auseinander. Damit das Zielspiel Basketball im Schulsport entsteht, sollte sich jeder Lehrer bewusst sein, dass Begeisterung und Lernbereitschaft der Schüler zwei ganz entscheidende Pfeiler dafür sind, sich intensiv den Herausforderungen dieser Sportart stellen zu können. Eine Voraussetzung hierfür ist eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Unterrichtseinheit, die auch zum eigenständigen Handeln anregt. Angesichts dieser Tatsache sollte der Lehrer also nicht nur einschlägiges Fachwissen aus der Sportart Basketball anwenden, sondern auch Entwicklungshelfer und Vorbild sein. Der Lehrer sollte ein Bewusstsein für die entsprechende psychosoziale Entwicklungsstufe der Schüler haben, einen vertrauensvollen Umgang mit den Schülern pflegen und einen emotionalen Bezug zu ihnen herstellen. Dazu ist ein hohes Maß an pädagogischem Feingefühl seitens des Lehrers von Nöten, um der Heterogenität der Schüler in Bezug auf deren unterschiedliche sportliche Vorerfahrung, Leistungsfähigkeit und Anstrengungsbereitschaft gerecht zu werden. Der Lehrer hat die Aufgabe, soziale Ausgrenzung, Überforderung, Ängste und Frustration zu vermeiden und die Schüler durch eine kompetente pädagogisch-didaktische Gestaltung zu motivieren. Vor diesem Hintergrund wird die folgende Unterrichtsstunde zum Thema ¿Einführung des Standwurfs¿ ausgearbeitet. Der persische Philosoph Omar Khayyam sagte bereits um 1.100 n. Chr. in einem seiner Sinnsprüche: ¿Du bist der Ball, mit dem das Schicksal spielt, weil Gott, der willenlose Bälle wirft, seit 1.000 Jahren nach dem Fangkorb zielt¿. Dieses Zitat verdeutlicht, dass Basketball eine lange Tradition aufweist. Verschiedene Kulturvölker spielten bereits ein basketballähnliches Spiel, bei dem ein Ball durch einen Ring geworfen werden musste. Als Erfinder des modernen Basketballspiels wie wir es heute kennen gilt Dr. Janes Naismith, der Basketball im Jahr 1891 ursprünglich als Wintertraining in der Halle für Football- und Baseballteams entwickelte. Naismith beschrieb seine neu erfundene Sportart mit den Worten: ¿Um Erfolg zu haben, mussten sich Geschicklichkeit und Wurfgenauigkeit mit Kraft, Schnelligkeit und Durchsetzungsvermögen verbinden¿ Naismith betont damit, dass die Sportart Basketball höchste Anforderungen an Technik, Taktik und Koordination stellt und präzise Würfe ein elementares Erfolgskriterium sind.
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GRIN Basketball im Schulunterricht. Einführung des Standwurfs in einer Unterstufenklasse
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Sport - Theorie und Praxis der Sportarten, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Sportwissenschaft und Sport), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit der Einführung der Sportart Basketball in den Sportunterricht einer Unterstufenklasse auseinander. Damit das Zielspiel Basketball im Schulsport entsteht, sollte sich jeder Lehrer bewusst sein, dass Begeisterung und Lernbereitschaft der Schüler zwei ganz entscheidende Pfeiler dafür sind, sich intensiv den Herausforderungen dieser Sportart stellen zu können. Eine Voraussetzung hierfür ist eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Unterrichtseinheit, die auch zum eigenständigen Handeln anregt. Angesichts dieser Tatsache sollte der Lehrer also nicht nur einschlägiges Fachwissen aus der Sportart Basketball anwenden, sondern auch Entwicklungshelfer und Vorbild sein. Der Lehrer sollte ein Bewusstsein für die entsprechende psychosoziale Entwicklungsstufe der Schüler haben, einen vertrauensvollen Umgang mit den Schülern pflegen und einen emotionalen Bezug zu ihnen herstellen. Dazu ist ein hohes Maß an pädagogischem Feingefühl seitens des Lehrers von Nöten, um der Heterogenität der Schüler in Bezug auf deren unterschiedliche sportliche Vorerfahrung, Leistungsfähigkeit und Anstrengungsbereitschaft gerecht zu werden. Der Lehrer hat die Aufgabe, soziale Ausgrenzung, Überforderung, Ängste und Frustration zu vermeiden und die Schüler durch eine kompetente pädagogisch-didaktische Gestaltung zu motivieren. Vor diesem Hintergrund wird die folgende Unterrichtsstunde zum Thema ¿Einführung des Standwurfs¿ ausgearbeitet. Der persische Philosoph Omar Khayyam sagte bereits um 1.100 n. Chr. in einem seiner Sinnsprüche: ¿Du bist der Ball, mit dem das Schicksal spielt, weil Gott, der willenlose Bälle wirft, seit 1.000 Jahren nach dem Fangkorb zielt¿. Dieses Zitat verdeutlicht, dass Basketball eine lange Tradition aufweist. Verschiedene Kulturvölker spielten bereits ein basketballähnliches Spiel, bei dem ein Ball durch einen Ring geworfen werden musste. Als Erfinder des modernen Basketballspiels wie wir es heute kennen gilt Dr. Janes Naismith, der Basketball im Jahr 1891 ursprünglich als Wintertraining in der Halle für Football- und Baseballteams entwickelte. Naismith beschrieb seine neu erfundene Sportart mit den Worten: ¿Um Erfolg zu haben, mussten sich Geschicklichkeit und Wurfgenauigkeit mit Kraft, Schnelligkeit und Durchsetzungsvermögen verbinden¿ Naismith betont damit, dass die Sportart Basketball höchste Anforderungen an Technik, Taktik und Koordination stellt und präzise Würfe ein elementares Erfolgskriterium sind.
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Clarkson Potter Ten Speed The Comic Book Story of Basketball: A Fast-Break History of Hoops, Belletristik von Fred Van Lente, Joe Cooper 9781984856180
Eine rasante Geschichte des Basketballs – von seinen bescheidenen Anfängen bis zu seinen grössten Spielern – mit fesselnden wahren Geschichten vom Spielfeld und lebendigen, dynamischen Illustrationen. Ob Millionärsprofis, die in einer Halle voller schreiender Fans gegeneinander antreten, oder ein einsames Kind, das draussen Körbe wirft, Basketball ist eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Sportarten der Welt. Die Comic-Buch-Geschichte des Basketballs bietet Ihnen einen Platz direkt am Spielfeldrand der Geschichte des Spiels. Sie dokumentiert den Sport von seinen Anfängen in einem YMCA in Massachusetts bis zu seinem heutigen Status als geliebtes internationales Spiel für Männer und Frauen jeden Alters. Erfahren Sie die wahren Geschichten hinter dem College-Spiel, dem Strassen-Spiel, dem Frauen-Spiel und dem internationalen Spiel, mit legendären Spielern und Trainern wie Dr. J, Michael Jordan, LeBron James und Steph Curry, die im gesamten Buch vorgestellt werden.
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Edition Ost Haben Nation und Nationalstaat eine Zukunft?, Sachbücher von Alfred Kosing
Alfred Kosing, Jahrgang 1928, geboren und aufgewachsen in Ostpreussen, stammt aus einer Kleinbauern- und Handwerkerfamilie. Nach dem Kriegsdienst, einer Maurerlehre und dem Besuch der Vorstudienanstalt studierte er Philosophie und Geschichte an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg und an der Humboldt-Universität zu Berlin. In den 60er Jahren war er in der Nachfolge Ernst Blochs Direktor des Philosophischen Instituts der Karl-Marx-Universität in Leipzig sowie Dekan der Philosophischen Fakultät. Danach war er zwei weitere Jahrzehnte Professor an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften, zeitweise Leiter des Instituts für Philosophie und des Wissenschaftlichen Rates für Philosophie der DDR. Er wurde 1969 Mitglied der Akademie der Wissenschaften, erhielt 1975 den Nationalpreis und ist seit 1973 Mitglied des Institut International de Philosophie in Paris. Von 1973 bis 1988 war er Mitglied des Comité Directeur und von 1983 bis 1988 Vizepräsident der Fédération Internationale des Sociétés de Philosophie. Prof. Dr. Alfred Kosing ist in zweiter Ehe verheiratet und lebt überwiegend in der Türkei.
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