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GRIN Die Zinsschranke nach §§ 4h EStG-E, 8a KStG-E zur Abwehr schädlicher Gewinnverlagerungen A1004728094
GRIN Die Zinsschranke nach §§ 4h EStG-E, 8a KStG-E zur Abwehr schädlicher Gewinnverlagerungen A1004728094
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Entwurf für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 27.03.2007. Zunächst soll der 8a KStG in seiner bisherigen Form erläutert werden, danach wird aufgezeigt, warum die Zinsschranke für Deutschland notwendig ist. Schließlich wird auf die Wirkung der Zinsschranke eingegangen und deren Ausnahmeregelungen erörtert. Im Anschluss erfolgen zunächst eine verfassungsrechtliche und dann eine europarechtliche Bewertung der Zinsschranke. Anschließend wird auf Kritik und Verbesserungsvorschläge zur Zinsschranke eingegangen, um so letztendlich ein Fazit zu ziehen. Der Anhang gibt noch einige Bemerkungen zur endgültig veröffentlichten Form des Gesetzes wieder, die sich vom Entwurf in wichtigen Details unterscheidet, sowie ein Schaubild zur Funktionsweise und Rechtsfolgen der Zinsschranke.
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LURCH Isolierbecher 360° EDS 0,3l mit Pulverbeschichtung, Schwarz 01990a77c6a67108bac42a1aec62e8ec
LURCH Isolierbecher 360° EDS 0,3l mit Pulverbeschichtung, Schwarz 01990a77c6a67108bac42a1aec62e8ec
Isolierbecher 360° – Klein, smart und vielseitig Der Isolierbecher 360° (0,3 l) ist dein praktischer Begleiter für den Alltag. Kompakt im Format, aber groß in der Leistung: Dank der doppelwandigen Edelstahl-Isolierung bleiben deine Getränke bis zu 8 Stunden heiß und bis zu 16 Stunden erfrischend kalt. Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Uni oder bei Outdoor-Aktivitäten – dieser Becher ist immer an deiner Seite. 360° Schnellöffnung – clever und komfortabel Trinken ohne langes Suchen nach der Öffnung! Dank der patentierten 360° Schnellöffnung kannst du den Becher mit nur einer Hand öffnen und von jeder Seite trinken. Einfach drücken, genießen und wieder verschließen – sicher, unkompliziert und perfekt für unterwegs. Robust, hygienisch und stilvoll Gefertigt aus hochwertigem Edelstahl ist der Isolierbecher nicht nur besonders langlebig, sondern auch geschmacks- und geruchsneutral. Die kratzresistente Pulverbeschichtung sorgt dafür, dass der Becher auch nach langer Nutzung schön bleibt. Zudem ist er lebensmittelecht und BPA-frei – für unbedenklichen Trinkgenuss. Leichte Reinigung Durch die einfache Konstruktion lässt sich der Isolierbecher im Handumdrehen reinigen. So bleibt er hygienisch sauber und jederzeit einsatzbereit. Alles auf einen Blick: Isolierbecher mit 0,3 Liter Volumen Doppelwandige Edelstahl-Isolierung: hält Getränke bis zu 8 Stunden heiß und bis zu 16 Stunden kalt Patentierte 360° Schnellöffnung: einhändig bedienbar, trinken von jeder Seite Kratzresistente Pulverbeschichtung: robust und langlebig Lebensmittelecht &, BPA-frei: sicherer Trinkgenuss Leicht zu reinigen: einfache Handhabung im Alltag Erhältlich in drei modernen Farben: Schwarz, Jura Grey und Dark Salvia
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GRIN Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Hilfestellung nach SGB VIII. Eine Beispielanalyse
GRIN Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Hilfestellung nach SGB VIII. Eine Beispielanalyse
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, CVJM-Kolleg Kassel, Veranstaltung: Modul V 1, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Rechtsgutachten wird jedes Kind einzeln, aufsteigend von A nach E, zu den Möglichkeiten der Hilfestellung des SGB VIII geprüft. Bei den ersten drei Kindern, A bis C, wird zuvorderst die Inobhutnahme beleuchtet und dann zu weiteren Hilfen des achten Sozialgesetzbuches übergegangen. Die Chancen für die ältesten Kinder D und E werden anschließend beschrieben. Die Gutachten schließen jeweils mit einem Vorschlag für eine Leistung nach dem achten Sozialgesetzbuch. Der Tatsache zu entsprechen, dass Familie Donnerschlag fünf Kinder hat und die angebotenen Hilfen im Verhältnis zueinander abgestimmt sein sollen, führen dazu, dass alle geeigneten Leistungen gutachterlich skizziert werden, jedoch erst nach Abschluss aller Gutachten ein resümierendes juristisches Gutachten der am meist geeignetsten Hilfen geschrieben wird, um in diesem abschließendem Rechtsgutachten die zu erbringenden gangbaren Leistungen nochmals auf die Geeignetheit und Notwendigkeit zu überprüfen. Zuletzt wird Stellung zu der Auffassung der Mitarbeiterin F vom örtlich zuständigen Jugendamt und den weiteren Möglichkeiten bezogen.
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GRIN Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Hilfestellung nach SGB VIII. Eine Beispielanalyse A1060869083
GRIN Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Hilfestellung nach SGB VIII. Eine Beispielanalyse A1060869083
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, CVJM-Kolleg Kassel, Veranstaltung: Modul V 1, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Rechtsgutachten wird jedes Kind einzeln, aufsteigend von A nach E, zu den Möglichkeiten der Hilfestellung des SGB VIII geprüft. Bei den ersten drei Kindern, A bis C, wird zuvorderst die Inobhutnahme beleuchtet und dann zu weiteren Hilfen des achten Sozialgesetzbuches übergegangen. Die Chancen für die ältesten Kinder D und E werden anschließend beschrieben. Die Gutachten schließen jeweils mit einem Vorschlag für eine Leistung nach dem achten Sozialgesetzbuch. Der Tatsache zu entsprechen, dass Familie Donnerschlag fünf Kinder hat und die angebotenen Hilfen im Verhältnis zueinander abgestimmt sein sollen, führen dazu, dass alle geeigneten Leistungen gutachterlich skizziert werden, jedoch erst nach Abschluss aller Gutachten ein resümierendes juristisches Gutachten der am meist geeignetsten Hilfen geschrieben wird, um in diesem abschließendem Rechtsgutachten die zu erbringenden gangbaren Leistungen nochmals auf die Geeignetheit und Notwendigkeit zu überprüfen. Zuletzt wird Stellung zu der Auffassung der Mitarbeiterin F vom örtlich zuständigen Jugendamt und den weiteren Möglichkeiten bezogen.
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GRIN Das deutsche IPR des Seetransports
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universität Lüneburg, Veranstaltung: International Business Law, Sprache: Deutsch, Abstract: I Historische Entwicklung des Seehandelsrechts 1 1. Die Haager Regeln 1 2. Die Visby ¿ Rules 1 3. Die Hamburg ¿ Rules 1 II Der Seefrachtvertrag 1 1. Exkurs: Die Personengruppen des Seefrachtgeschäfts 2 2. Anwendung von Seefrachtrecht bei See ¿ und Binnengewässertransport 2 3. Multimodaler Transport 3 4. Weitere Sondernormen 3 5. Dispositives und zwingendes Recht 3 III Das Konossement ( Bill of Lading) 3 1. Abgrenzung zum Seefrachtbrief (Sea Way Bill) 4 2. Der Letter of Indemnity (LOI) 4 IV Die Haftung 5 1. Haftung des Verfrachters 5 A. Haftung für See ¿ und Ladungstüchtigkeit 5 B. Haftung für Verschulden 5 C. Haftung für Gehilfen 5 D. Haftungsbefreiungen ¿ und beschränkungen 6 E. Ausschluss der Haftung 6 F. Umfang des Wertersatzes 6 G. Anzeigepflicht 6 Universität Lüneburg International Business Law Das deutsche IPR des Seetransports H. Ausschlussfrist 6 H. Ausschlussfrist 6 J. Skripturhaftung 7 K. Zwingendes Recht 7 L. Anwendbarkeit des 662 HGB 7 2. Haftung des Befrachters 8 A. Haftung für Mengenangaben und Merkzeichen 8 B. Haftung für Beschaffenheitsangaben 8 C. Haftung für Gefahrgut 8 3. Haftung des Reeders 8 [...]
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GRIN Das deutsche IPR des Seetransports A1005525925
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universität Lüneburg, Veranstaltung: International Business Law, Sprache: Deutsch, Abstract: I Historische Entwicklung des Seehandelsrechts 1 1. Die Haager Regeln 1 2. Die Visby ¿ Rules 1 3. Die Hamburg ¿ Rules 1 II Der Seefrachtvertrag 1 1. Exkurs: Die Personengruppen des Seefrachtgeschäfts 2 2. Anwendung von Seefrachtrecht bei See ¿ und Binnengewässertransport 2 3. Multimodaler Transport 3 4. Weitere Sondernormen 3 5. Dispositives und zwingendes Recht 3 III Das Konossement ( Bill of Lading) 3 1. Abgrenzung zum Seefrachtbrief (Sea Way Bill) 4 2. Der Letter of Indemnity (LOI) 4 IV Die Haftung 5 1. Haftung des Verfrachters 5 A. Haftung für See ¿ und Ladungstüchtigkeit 5 B. Haftung für Verschulden 5 C. Haftung für Gehilfen 5 D. Haftungsbefreiungen ¿ und beschränkungen 6 E. Ausschluss der Haftung 6 F. Umfang des Wertersatzes 6 G. Anzeigepflicht 6 Universität Lüneburg International Business Law Das deutsche IPR des Seetransports H. Ausschlussfrist 6 H. Ausschlussfrist 6 J. Skripturhaftung 7 K. Zwingendes Recht 7 L. Anwendbarkeit des 662 HGB 7 2. Haftung des Befrachters 8 A. Haftung für Mengenangaben und Merkzeichen 8 B. Haftung für Beschaffenheitsangaben 8 C. Haftung für Gefahrgut 8 3. Haftung des Reeders 8 [...]
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GRIN Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse A1022947506
GRIN Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse A1022947506
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine ¿Freigabe¿ nach 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse hat. Insbesondere ist zu klären, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisse enthaftet werden kann. Im ersten Kapitel wird 35 Abs. 2 InsO zunächst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tätigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört und Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände (unter E). Schließlich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abführungspflicht gem. 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschulverhältnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung prüft die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschuldverhältnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis festzuhalten. Dieses Zwischenergebnis wird unter IV. einer systematischen Betrachtung anhand der InsO und des BGB unterzogen. Nach der systematischen Betrachtung des 35 Abs. 2 InsO und seiner behaupteten Wirkung auf die Dauerschuldverhältnisse wird ein weites Zwischenergebnis unter V. festgehalten. Dieses Zwischenergebnis wird schließlich an der ratio legis der Norm (VI.) und an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (VII.) überprüft. Nach Abschluss dieser Untersuchung und Überprüfung wird das Ergebnis unter VIII. festgestellt.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine ¿Freigabe¿ nach 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse hat. Insbesondere ist zu klären, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisse enthaftet werden kann. Im ersten Kapitel wird 35 Abs. 2 InsO zunächst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tätigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört und Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände (unter E). Schließlich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abführungspflicht gem. 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschulverhältnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung prüft die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschuldverhältnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis festzuhalten. Dieses Zwischenergebnis wird unter IV. einer systematischen Betrachtung anhand der InsO und des BGB unterzogen. Nach der systematischen Betrachtung des 35 Abs. 2 InsO und seiner behaupteten Wirkung auf die Dauerschuldverhältnisse wird ein weites Zwischenergebnis unter V. festgehalten. Dieses Zwischenergebnis wird schließlich an der ratio legis der Norm (VI.) und an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (VII.) überprüft. Nach Abschluss dieser Untersuchung und Überprüfung wird das Ergebnis unter VIII. festgestellt.
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