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MOTU Digital Performer 11 (E) EDU
MOTU Digital Performer 11 (E) (ESD); Audio-MIDI-Sequenzer (DAW); Schulversion: erfordert Nachweis der Bezugsberechtigung; englische Sprachversion; flexible DAW für Aufnahme, Mischung, Post-Production aber auch Steuerung von Live-Shows uvm.; Chunks-Funktion mit Split View erlaubt das Laden und Abspielen verschiedener Songs, Sequenzen und V-Racks in einem Projekt, optimal für Live-Shows, zum Erstellen von Setlisten, Filmvertonung und Postproduktion; übersichtliches Hauptfenster mit frei skalierbaren Ansichten für Spuren, Mixer, Editoren usw.; unbegrenzte Anzahl an Sequenzen, Songs, Spuren und Audiostimmen; 198 Mono- bzw. 99 Stereo-Busse, 20 Sends pro Kanal sowie unbegrenzte Anzahl physikalischer Ein- und Ausgänge; Clip Window mit Clip Queue und nahtloser Integration passender Controller von Akai und Novation für intuitives Arrangieren und Live-Performances; Articulation Maps ermöglichen die expressive Nutzung von aktuellen Orchester-Bibliotheken; Unterstützung von MPE und Per-Note CC mit übersichtlichen Bearbeitungsmöglichkeiten und internen MPE-fähigen Instrumenten; MIDI-Editor mit Pianorolle und Event-Liste, Drum-Editor und QuickScribe-Notation sowie Sequenz- und Wellenform-Editor; POLAR Loop-Recorder für kontinuierliche Loop-Aufnahmen; Audio Retrospective Record-Funktion hilft, zufällig entstandene, nicht aufgenommen musikalische Ideen nachträglich zu retten; spurbezogene Spektralanzeige alternativ oder gemeinsam mit Wellenformanzeige; V-Racks für sequenzübergreifende Nutzung einer Instanz eines virtuellen Effekts oder Instruments; zahlreiche graphische Hilfsmittel zur Tonhöhenkorrektur sowie Audio-zu-MIDI-Konvertierung; Nanosampler 2.0 ermöglicht die kreative Nutzung von Samples zur Erstellung eigener Instrumente und Klänge; über 90 Instrumente und Effekte für die Musikproduction, Mix- und Mastering im Lieferumfang; komplett ausgestattete Mixersektion mit Mix- und Plug-In-Automation, VCA-Fadern sowie integrierten EQs und Dynamics; unterstützt Kanalformate von Mono bis 10.2 Surround; umfassende Unterstützung externer Controller insbesondere NI Komplete Kontrol und iCON-Familie aber auch Avid Artist Serie, Mackie Control uvm.; Bedienoberfläche im Design anpassbar
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Thomann

MOTU Digital Performer 11 (E)
MOTU Digital Performer 11 (E) (ESD); Audio-MIDI-Sequenzer (DAW); englische Sprachversion; flexible DAW für Aufnahme, Mischung, Post-Production aber auch Steuerung von Live-Shows uvm.; Chunks-Funktion mit Split View erlaubt das Laden und Abspielen verschiedener Songs, Sequenzen und V-Racks in einem Projekt, optimal für Live-Shows, zum Erstellen von Setlisten, Filmvertonung und Postproduktion; übersichtliches Hauptfenster mit frei skalierbaren Ansichten für Spuren, Mixer, Editoren usw.; unbegrenzte Anzahl an Sequenzen, Songs, Spuren und Audiostimmen; 198 Mono- bzw. 99 Stereo-Busse, 20 Sends pro Kanal sowie unbegrenzte Anzahl physikalischer Ein- und Ausgänge; Clip Window mit Clip Queue und nahtloser Integration passender Controller von Akai und Novation für intuitives Arrangieren und Live-Performances; Articulation Maps ermöglichen die expressive Nutzung von aktuellen Orchester-Bibliotheken; Unterstützung von MPE und Per-Note CC mit übersichtlichen Bearbeitungsmöglichkeiten und internen MPE-fähigen Instrumenten; MIDI-Editor mit Pianorolle und Event-Liste, Drum-Editor und QuickScribe-Notation sowie Sequenz- und Wellenform-Editor; POLAR Loop-Recorder für kontinuierliche Loop-Aufnahmen; Audio Retrospective Record-Funktion hilft, zufällig entstandene, nicht aufgenommen musikalische Ideen nachträglich zu retten; spurbezogene Spektralanzeige alternativ oder gemeinsam mit Wellenformanzeige; V-Racks für sequenzübergreifende Nutzung einer Instanz eines virtuellen Effekts oder Instruments; zahlreiche graphische Hilfsmittel zur Tonhöhenkorrektur sowie Audio-zu-MIDI-Konvertierung; Nanosampler 2.0 ermöglicht die kreative Nutzung von Samples zur Erstellung eigener Instrumente und Klänge; über 90 Instrumente und Effekte für die Musikproduction, Mix- und Mastering im Lieferumfang; komplett ausgestattete Mixersektion mit Mix- und Plug-In-Automation, VCA-Fadern sowie integrierten EQs und Dynamics; unterstützt Kanalformate von Mono bis 10.2 Surround; umfassende Unterstützung externer Controller insbesondere NI Komplete Kontrol und iCON-Familie aber auch Avid Artist Serie, Mackie Control uvm.; Bedienoberfläche im Design anpassbar
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De Gruyter Formularbuch und Kommentar zum Notariats-Gesetz, für instrumentirende Gerichts-Personen und Notarien
Frontmatter -- Vorwort zur ersten Ausgabe -- Vorwort zur zweiten Ausgabe -- Vorwort zur brüten Ausgabe -- Vorwort zur vierten Ausgabe -- Zur fünften Ausgabe -- Zur sechsten Ausgabe -- Zur siebenten Ausgabe -- Zur achten Ausgabe -- Inhalt -- Einleitung -- Erster Abschnitt Gesetz vom 11. Juli 1845 über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten -- I. Abriß der Geschichte der Notariatsgesetzgebung -- II. Gesetz -- Zweiter Abschnitt. Zusammenstellung von Beispielen öffentlicher Urkunden über Rechtshandlungen -- Vorbemerkung -- Erste Abtheilung. Formelle Formulare für die allgemeinen Förmlichkeiten -- I. Formulare von Notariatsprotokollen und deren Ausfertigung -- II. Gerichtliche Ausfertigungen und Bestätigungen -- III. Muster einer gerichtlichen Verlautbarung -- IV. Muster eines Protokolls über die Renovation einer Urkunde -- V. Muster eines mit einem Tauben, welcher lesen kann, aufgenommenen Akts -- VI. Muster einer Verhandlung mit einem nicht bevormundeten Taubstummen -- VII. Muster einer Verhandlung mit einem Blinden -- Zweiter Abtheilung. Beispiele von Urkunden über die einzelnen Rechtshandlungen und Geschäfte -- A. Urkunden bezüglich ans den Status -- VII a. Statut einer Innung -- A. a. Urkunden über Willenserklärungen zur Bekräftigung von Rechtsgeschäften -- VII b. Genehmigung (Anerkenntniß) -- B. Urkunden bezüglich ans das Sachenrecht -- VIII. Kautionsbestellung -- VIII a. Protestation zur Erhaltung des Zurückbehaltungsrechtes -- VIII b. Entsagung -- IX. Uebergabe-Vertrag -- IX a. Wiederinkurssetzung eines aus den Inhaber lautenden Papiers -- X. Lehnsurkunden -- XI. Fideikommiß-Stiftung -- XI a. Auseinandersetzungs-Rezeß zwischen einem Lehnsfolger und dem Allodialerben -- XII. Familienschluß -- XIII. Erbzinskontrakt -- XIV. 1. Bestellung eines Nießbrauchs -- XV. Erbpacht -- XVI. Aussetzung eines Grundstücks zur Kultur -- XVII. Bestellung eines Vorkaufsrechts -- XVIII. Einrichtung einer Servitut -- XIX. Forst- und Weiderezesse -- XX. A. Umwandlung und Ablösung von Reallasten -- XX. B. Ablösung sämmtlicher Reallasten eines Orts durch Vermittelung der Rentenbank -- XXI. Muster eines Dieustablöfungs-Rezesses. -- XXU. Verpfändungs-Urkunden -- XXIII. Verleihung von Gerechtigkeiten -- XXIII a. Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlungen von Aktien- Gesellschasten -- XXIV. Prokura -- XXV. Frachtbrief -- XXV a. Anmeldung einer Firma -- XXVI. Schiffsurkunden -- XXVII. Schifferkontrakt -- XXVIII. Charte-Partie -- XXIX. Konnossement -- XXX. Protest wegen verweigerter Abnahme der Ladung -- XXX a. Ueberfahrts- (Passage-) Vertrag -- XXXI. Dispache -- XXXII. Bodmerei - Urkunden -- C. Urkunden bezüglich auf Obligationen -- XXXIII. Stundungsvertrag -- XXXILI a. Akkord mit Konkursgläubigern -- XXXIII b. Sessionen -- XXXIV. Assignation -- XXXV. Novationen -- XXXVI. Wechselseitiger Dissens -- XXXVII. Urkunden wegen Zahlung -- XXXVIII. Angabe an Zahlungsstatt -- XXXIX. Remissionsvertrag -- XL. Schenkungen -- XL a. Pactum de mutno dando -- XLI. Darlehnskontrakt -- XLII. Schuldverschreibung einer Ehefrau -- XLIII. Lorreal-Schuldverpflichtungen einer Manns- und einer Frauensperson -- XLIV. Wechselrechtliche Urkunde -- XLV. Kommodat -- XLVI. Depositum -- XLVII. Pfandkontrakt -- XLVIII. Vollmachtsauftrag -- XLIX. Verwaltungskontrakt -- LI. Grenzregulirung -- LII. Kaufkontrakt -- LIII. Tauschkontrakt -- LIV. Leibrenten-Kontrakt -- LV. Vitalitien-Vertrag -- LVI. Gutsabtretungs- und Altentheils-Vertrag -- LVII. Verlagskontrakt -- LVIII. Versicherungsvertrag -- LIX. Mieths und Pachtkontrakt -- LX. Verdingungskontrakt -- LXL. Trödelkontrakt -- LXU. Lieferungskontrakt -- LXIII. Intercessionen -- LXIV. Constitutum debiti proprii (Anerkenutuiß) -- LXV. Vergleiche -- D. Urkunden bezüglich auf das Familienrecht -- LXV a. Urkunden zur Beglaubigung des Familien-Status -- LXVI. Ehegelöbniß -- LXVII. Ehe- und Erbvertrag -- LXVIII. Vertrag über die Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft -- LXIX. Ehe
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De Gruyter Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 107 A1058337744
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Bürgerliches Recht 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 2. 1. Kann ein widerrufliches Akkreditiv noch widerrufen werde«, wenn die Bank die von ihr übernommenen Leistungen bewirkt hat? 2. Kann die Bank gegenüber dem Begünstigten ungerechtfertigte Bereicherung einwenden, wenn sie wissentlich von ihrem Bestätigungsschreiben abgewicheu ist? -- 3. Kaun der Verkäufer mit dem Einwand, der Käufer habe mit der gekauften Ware verbotenen Kettenhandel treiben wollen, noch gehört werde«, wenn der Verkäufer die Erfüllung bereits endgültig verweigert und der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern erklärt hatte, bevor der Verkäufer von den angeblich nnlanterev Absichten des Käufers Kenntnis erlangte? -- 4. Wird durch die Verlängerung der Schutzdauer von Patenten auch die Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage eutsprecheud verlängert? -- 5. 1. Kann noch auf Leistung erkannt werden, wenn ihre Unmöglichkeit zur Zeit der Urteilsfällung feststeht? 2. Kanu sich der Schuldner gegenüber der Klage aus 283 BGB. auf eine vor Erlaß des LeistungSarteilS eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß 767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen? -- 6. 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig? -- 7. Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Banmwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden LiefernngSgefchäflS Sicherung oder Deckung zu erlangen? -- 8. Mit welcher Genauigkeit find im Eiseobahnfrachtbrief diejenigen Güter zu bezeichnen, deren Abfertigung nach einem Spezialtarif erfolgen soll? -- 9. Uber dm Begriff der Kenntnis, durch welche die Anfechtungstift des 664 Abf. 3 ZPO in Lauf gesetzt wird. -- 10. Erlischt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert? -- 11. Wann kann in der Prolongation eines Wechsels eine Novation gesehen werden und zu wessen Gunsten wirkt sie? -- 12. 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Berbindlichkciten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des 8 des Depotgesetzes. -- 13. 1. Unwirksamkeit der in einem prlvatschriftlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtung zur rechtsverbindlichen Einräumung eine» Vorkaufsrechts an einem Grundstück und des mit dieser Verpflichtung verbundenen Strafversprechens. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß ein Rechtsgeschäft anch ohne den in ihm euthaltenen nichtigen Teil vorgenommen sein würde? -- 14. 1. Lassen sich Schadensersatzauspriiche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpfltchtverletzungen von Postbeamten zuruckjuführen ist, nnabhängig von den Vorschriften des ReichSpostgesetzes vom 28. Oktober 1871 auS Art. 131 der Reichs- Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftnngsgese
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De Gruyter Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 107
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Bürgerliches Recht 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- 2. 1. Kann ein widerrufliches Akkreditiv noch widerrufen werde«, wenn die Bank die von ihr übernommenen Leistungen bewirkt hat? 2. Kann die Bank gegenüber dem Begünstigten ungerechtfertigte Bereicherung einwenden, wenn sie wissentlich von ihrem Bestätigungsschreiben abgewicheu ist? -- 3. Kaun der Verkäufer mit dem Einwand, der Käufer habe mit der gekauften Ware verbotenen Kettenhandel treiben wollen, noch gehört werde«, wenn der Verkäufer die Erfüllung bereits endgültig verweigert und der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern erklärt hatte, bevor der Verkäufer von den angeblich nnlanterev Absichten des Käufers Kenntnis erlangte? -- 4. Wird durch die Verlängerung der Schutzdauer von Patenten auch die Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage eutsprecheud verlängert? -- 5. 1. Kann noch auf Leistung erkannt werden, wenn ihre Unmöglichkeit zur Zeit der Urteilsfällung feststeht? 2. Kanu sich der Schuldner gegenüber der Klage aus 283 BGB. auf eine vor Erlaß des LeistungSarteilS eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß 767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen? -- 6. 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig? -- 7. Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Banmwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden LiefernngSgefchäflS Sicherung oder Deckung zu erlangen? -- 8. Mit welcher Genauigkeit find im Eiseobahnfrachtbrief diejenigen Güter zu bezeichnen, deren Abfertigung nach einem Spezialtarif erfolgen soll? -- 9. Uber dm Begriff der Kenntnis, durch welche die Anfechtungstift des 664 Abf. 3 ZPO in Lauf gesetzt wird. -- 10. Erlischt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert? -- 11. Wann kann in der Prolongation eines Wechsels eine Novation gesehen werden und zu wessen Gunsten wirkt sie? -- 12. 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Berbindlichkciten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des 8 des Depotgesetzes. -- 13. 1. Unwirksamkeit der in einem prlvatschriftlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtung zur rechtsverbindlichen Einräumung eine» Vorkaufsrechts an einem Grundstück und des mit dieser Verpflichtung verbundenen Strafversprechens. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß ein Rechtsgeschäft anch ohne den in ihm euthaltenen nichtigen Teil vorgenommen sein würde? -- 14. 1. Lassen sich Schadensersatzauspriiche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpfltchtverletzungen von Postbeamten zuruckjuführen ist, nnabhängig von den Vorschriften des ReichSpostgesetzes vom 28. Oktober 1871 auS Art. 131 der Reichs- Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftnngsgese
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De Gruyter Formularbuch und Kommentar zum Notariats-Gesetz, für instrumentirende Gerichts-Personen und Notarien A1058294059
Frontmatter -- Vorwort zur ersten Ausgabe -- Vorwort zur zweiten Ausgabe -- Vorwort zur brüten Ausgabe -- Vorwort zur vierten Ausgabe -- Zur fünften Ausgabe -- Zur sechsten Ausgabe -- Zur siebenten Ausgabe -- Zur achten Ausgabe -- Inhalt -- Einleitung -- Erster Abschnitt Gesetz vom 11. Juli 1845 über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten -- I. Abriß der Geschichte der Notariatsgesetzgebung -- II. Gesetz -- Zweiter Abschnitt. Zusammenstellung von Beispielen öffentlicher Urkunden über Rechtshandlungen -- Vorbemerkung -- Erste Abtheilung. Formelle Formulare für die allgemeinen Förmlichkeiten -- I. Formulare von Notariatsprotokollen und deren Ausfertigung -- II. Gerichtliche Ausfertigungen und Bestätigungen -- III. Muster einer gerichtlichen Verlautbarung -- IV. Muster eines Protokolls über die Renovation einer Urkunde -- V. Muster eines mit einem Tauben, welcher lesen kann, aufgenommenen Akts -- VI. Muster einer Verhandlung mit einem nicht bevormundeten Taubstummen -- VII. Muster einer Verhandlung mit einem Blinden -- Zweiter Abtheilung. Beispiele von Urkunden über die einzelnen Rechtshandlungen und Geschäfte -- A. Urkunden bezüglich ans den Status -- VII a. Statut einer Innung -- A. a. Urkunden über Willenserklärungen zur Bekräftigung von Rechtsgeschäften -- VII b. Genehmigung (Anerkenntniß) -- B. Urkunden bezüglich ans das Sachenrecht -- VIII. Kautionsbestellung -- VIII a. Protestation zur Erhaltung des Zurückbehaltungsrechtes -- VIII b. Entsagung -- IX. Uebergabe-Vertrag -- IX a. Wiederinkurssetzung eines aus den Inhaber lautenden Papiers -- X. Lehnsurkunden -- XI. Fideikommiß-Stiftung -- XI a. Auseinandersetzungs-Rezeß zwischen einem Lehnsfolger und dem Allodialerben -- XII. Familienschluß -- XIII. Erbzinskontrakt -- XIV. 1. Bestellung eines Nießbrauchs -- XV. Erbpacht -- XVI. Aussetzung eines Grundstücks zur Kultur -- XVII. Bestellung eines Vorkaufsrechts -- XVIII. Einrichtung einer Servitut -- XIX. Forst- und Weiderezesse -- XX. A. Umwandlung und Ablösung von Reallasten -- XX. B. Ablösung sämmtlicher Reallasten eines Orts durch Vermittelung der Rentenbank -- XXI. Muster eines Dieustablöfungs-Rezesses. -- XXU. Verpfändungs-Urkunden -- XXIII. Verleihung von Gerechtigkeiten -- XXIII a. Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlungen von Aktien- Gesellschasten -- XXIV. Prokura -- XXV. Frachtbrief -- XXV a. Anmeldung einer Firma -- XXVI. Schiffsurkunden -- XXVII. Schifferkontrakt -- XXVIII. Charte-Partie -- XXIX. Konnossement -- XXX. Protest wegen verweigerter Abnahme der Ladung -- XXX a. Ueberfahrts- (Passage-) Vertrag -- XXXI. Dispache -- XXXII. Bodmerei - Urkunden -- C. Urkunden bezüglich auf Obligationen -- XXXIII. Stundungsvertrag -- XXXILI a. Akkord mit Konkursgläubigern -- XXXIII b. Sessionen -- XXXIV. Assignation -- XXXV. Novationen -- XXXVI. Wechselseitiger Dissens -- XXXVII. Urkunden wegen Zahlung -- XXXVIII. Angabe an Zahlungsstatt -- XXXIX. Remissionsvertrag -- XL. Schenkungen -- XL a. Pactum de mutno dando -- XLI. Darlehnskontrakt -- XLII. Schuldverschreibung einer Ehefrau -- XLIII. Lorreal-Schuldverpflichtungen einer Manns- und einer Frauensperson -- XLIV. Wechselrechtliche Urkunde -- XLV. Kommodat -- XLVI. Depositum -- XLVII. Pfandkontrakt -- XLVIII. Vollmachtsauftrag -- XLIX. Verwaltungskontrakt -- LI. Grenzregulirung -- LII. Kaufkontrakt -- LIII. Tauschkontrakt -- LIV. Leibrenten-Kontrakt -- LV. Vitalitien-Vertrag -- LVI. Gutsabtretungs- und Altentheils-Vertrag -- LVII. Verlagskontrakt -- LVIII. Versicherungsvertrag -- LIX. Mieths und Pachtkontrakt -- LX. Verdingungskontrakt -- LXL. Trödelkontrakt -- LXU. Lieferungskontrakt -- LXIII. Intercessionen -- LXIV. Constitutum debiti proprii (Anerkenutuiß) -- LXV. Vergleiche -- D. Urkunden bezüglich auf das Familienrecht -- LXV a. Urkunden zur Beglaubigung des Familien-Status -- LXVI. Ehegelöbniß -- LXVII. Ehe- und Erbvertrag -- LXVIII. Vertrag über die Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft -- LXIX. Ehe
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GForce Analogue Series Bundle V2
Analogue Series Bundle V2 (ESD); Synthesizer-Bundle; umfasst impOSCar3, Minimonsta2, Oddity3, Axxess, Oberheim OB-X, Oberheim SEM, Oberheim OB-E und OB-EZ, Oberheim TVS, Novation Bass Station, IconDrum und Oberheim DMX; Analogue-Engine mit authentischer Emulation klassischer Synthesizer und Drum-Maschinen; X-Modifier-Technologie für modulare Parametersteuerung; erweiterte Modulationsarchitektur je nach Instrument mit mehrfachen Hüllkurven, LFOs, Cross-Modulation, Filtermodellen und globalen Voicing-Optionen; detaillierte Preset-Engines mit zusammen über 7000 Patches; polyphone, monophone und paraphone Betriebsarten je nach Instrument; MIDI-Learn und umfangreiche Automationsunterstützung; skalierbare GUIs und effiziente CPU-Nutzung; geeignet für Sound-Design, elektronische Musikproduktion, Filmmusik und moderne Hybrid-Arrangements
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GForce Ultimate Bundle V2
GForce Ultimate Bundle V2 (ESD); Synthesizer-Bundle; umfasst Oberheim OB-X, OB-E, OB-EZ, SEM und TVS, Minimonsta2, Oddity3, impOSCar3, Axxess, Novation Bass Station, M-Tron Pro IV, MkII, VSM IV, Halogen FM, GForce MAP sowie Oberheim DMX und IconDrum; Analogue- und Hybrid-Engines mit authentischen Emulationen klassischer Synthesizer, String-Machines, Drum-Machines und mellotronartiger Instrumente; X-Modifier-Architektur für modulare Parametersteuerung über Hüllkurven, LFOs, Filter und Cross-Modulationsquellen je nach Instrument; erweiterte Modulations-, Voicing- und Synthesestrukturen pro Instrument mit detaillierten Oszillatormodellen, Multimode-Filtern, Wellenform-Shaping und globalen Performance-Parametern; beinhaltet alle M-Tron-Pro-Expansion-Packs sowie 16 zusätzliche Preset-Packs für insgesamt 21 Packs; über 14 295 Patches; MIDI-Learn und umfangreiche Automationsunterstützung; skalierbare Interfaces mit effizienter CPU-Nutzung; geeignet für elektronische Musikproduktion, Filmmusik, Sound-Design und hybride Arrangements
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MYVOLTS Ripcord 9V + Crazy Chain 70-90092
USB-zu-DC-Stromkabel Stecker: 2 1mm & 2 5mm ID / 5 5mm AD Stromeingang: 5V USB 1.0 / 2.0 / 3.0 Spannungsausgang: 9V Polarität: Mitte positiv Leistungsabgabe: 12W max Crazy Chain. 26cm Buchse: 2 1mm ID/ 5 5mm AD Stecker: 1 7mm ID/ 4 7mm AD und 2 1mm & 2 5mm ID / 5 5mm AD einfaches Plug & Play Introducing Crazy Chain! New approach to daisy chaining Mit Ripcord 9V + Crazy Chain hat myVolts eine Serie spezieller Stromkabel geschaffen die aus einem USB-Anschluss Strom zur Versorgung verschiedener Geräte gewinnen; kurzum handelt es sich um ein USB-zu-DC Netzteil. Ripcord stellt eine zuverlässige Stromversorgung für viele Setup sicher. Unterwegs kann ein Laptop eine USB-Powerbank oder sogar ein Android-Telefon als Stromquelle für die Endgeräte genutzt werden. Zusammen mit dem mitgelieferten Crazy Chain Kabel bietet sich diese Lösung vorrangig an um ein Korg Volca Gerät anzuschließen. u.a. passend für: Casio CTK-1100 Casio CTK-1100AD Casio CTK-1100K5 Casio CTK-1150 Casio CTK-1150 AD Casio CTK-1200 Casio CTK-1250 Casio CTK-1300 Casio CTK-1500 Casio CTK-1550 Casio CTK-2080 Casio CTK-2200 Casio CTK-2300 Casio CTK-240 Casio CTK-2400 Casio CTK-240AD Casio CTK-240H5 Casio CTK-245 Casio CTK-2500 Casio CTK-2550 Casio CTK-3200 Casio CTK-3200AD Casio CTK-3400SK Casio CTK-3500 Casio CTK-4200 Casio CTK-4200AD Casio CTK-4400 Casio CTK-5200 Casio CTK-850IN Casio CTK-860IN Casio CT-X700 Casio CT-X800 Casio LK-120 Casio LK-120AD Casio LK-120K5 Casio LK-125 Casio LK-127 Casio LK-130 Casio LK-135 Casio LK-136 Casio LK-160 Casio LK-165 Casio LK-170 Casio LK-175 Casio LK-190 Casio LK-240 Casio LK-247 Casio LK-260 Casio LK-265 Casio LK-280 Casio SA-46 Casio SA-46A Casio SA-47 Casio SA-47H5 Casio SA-76 Casio SA-76AH5 Casio SA-77 Casio SA-78 Casio SA-78 Pink Casio SA-78 Vivid Pink Casio SA-78H5 Casio WK-220 Casio WK-225 Casio WK-240 Casio XW-P1 Hosa CDL-313 Hosa ODL-312 Korg ARP Odyssey Korg ClipHit Korg Electribe 2 Korg Electribe 2014 Korg Electribe E2S Korg Electribe ESX-2 Korg Kaoss Pad QUAD Korg KR Mini Korg Kross Korg Kross-61 Korg Kross-88 Korg microKORG-S Korg Minilogue Korg Minilogue XD Korg tinyPIANO Korg Volca Bass Korg Volca Beats Korg Volca Drum Korg Volca FM Korg Volca Keys Korg Volca Kick Korg Volca Modular Korg Volca Sample Korg Wavedrum Korg Wavedrum Mini Korg Wavedrum Oriental Novation Remote 25 LE Panasonic SX-KC200 Panasonic SX-KC211 Tascam CD-GT1 Tascam CD-GT1mkII Technics P-50 Technics SM-AC1200 Technics SX-P30 Technics SX-P50 Technics SY-AD8
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